ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Dor-Med Gesellschaft mit beschränkter Haftung

(Sitz: 6723 Szeged, Kemes utca 8., Firmenregisternummer: 06-09-030606, Steuernummer: 32858022-1-06, vertreten durch:

Geschäftsführer Ahmed Nawaz Khan, alleinvertretungsberechtigt)


1. PRÄAMBEL


Dieses Dokument enthält und legt den Rahmen der gewerblichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Dor-Med Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sitz: 6723 Szeged, Kemes utca 8., Firmenregisternummer: 06-09-030606, Steuernummer: 32858022-1-06, vertreten durch: Geschäftsführer Ahmed Nawaz Khan, alleinvertretungsberechtigt) fest, die detaillierte Beschreibung der von ihr erbrachten Dienstleistungen, die Einzelheiten des Vertragsschlussverfahrens sowie die Bestimmungen für die mit ihren Kunden geschlossenen Einzelverträge. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelten Bestimmungen gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Dor-Med Kft. als Dor-Med Kft. und Dritten, insbesondere Kunden, Mietern, Patienten und Antragstellern. Die Dienstleistungen werden stets auf Grundlage eines zwischen der Dor-Med Kft. und dem Dritten geschlossenen Einzelvertrags erbracht, wobei die Bestimmungen des Einzelvertrags und die vorliegenden AGB gemeinsam die vollständige Vereinbarung der Parteien darstellen.


Diese AGB gelten ab dem 01. November 2025 bis auf Widerruf.


2. DEFINITIONEN


Datenverarbeitung

Die Tätigkeit, bei der die Dor-Med Kft. personenbezogene Daten

erhebt, erfasst, ordnet, speichert, verarbeitet, übermittelt oder

anderweitig verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich

zum Zwecke der Leistungserbringung, der Erfüllung gesetzlicher

Verpflichtungen sowie zur Durchsetzung der Rechte des Kunden unter

Einhaltung der DSGVO und der einschlägigen ungarischen

Datenschutzvorschriften.

AGB

Das von der Dor-Med Kft. herausgegebene in diesem Dokument

niedergelegte Vertragsregelwerk, das einen untrennbaren Bestandteil

jedes mit einem Kunden begründeten Rechtsverhältnisses bildet. Die

AGB legen die allgemeinen Bedingungen der Inanspruchnahme der

Dienstleistungen, die Rechte und Pflichten der Parteien sowie die

Bestimmungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fest.

Bankkonto 

Das von der Dor-Med Kft. angegebene Bankkonto, auf welches der Kunde

die Miete, die Dienstleistungsvergütung und sonstige aus dem Vertrag

fällige Zahlungsverpflichtungen zu leisten hat. Der Tag der

Banküberweisung gilt als Zeitpunkt der Erfüllung der

Zahlungsverpflichtung, unabhängig von den internen Abläufen des

Kunden.

Miete 

Die zeitanteilige Vergütung, die der Kunde für die Nutzung der von

der Dor-Med Kft. vermieteten Wohnung zu entrichten hat. Die Höhe und

die Zahlungsfrequenz der Miete werden im Einzelvertrag festgelegt

und umfassen das Entgelt für den bestimmungsgemäßen Gebrauch,

Reinigungsleistungen sowie die Nebenkosten im Zusammenhang mit dem

Mietobjekt.

Mietvertrag 

Der zwischen der Dor-Med Kft. und dem Kunden geschlossene

Einzelvertrag, der in Form eines „Mietvertrags Typ A“ oder

„Mietvertrags Typ B“ die Bedingungen der Nutzung des dem Kunden

bereitgestellten Mietobjekts sowie die Art und den Zeitplan der

Zahlung der Miete regelt. Der Mietvertrag ist nur zusammen mit dem

Dienstleistungsvertrag gültig und wirksam; der Kunde erlangt das

Recht zur Nutzung des Mietobjekts ausschließlich bei gleichzeitiger

Inanspruchnahme der Gesundheits- und Pflegeleistungen.

Mietobjekt

Die von der Dor-Med Kft. verwaltete Wohnung, die der Dor-Med Kft. dem

Kunden zur vorübergehenden oder dauerhaften Nutzung überlässt. Das

Mietobjekt darf ausschließlich zu dem im Einzelvertrag festgelegten

Zweck genutzt werden; der Kunde ist verpflichtet, dessen Zustand im

Rahmen bestimmungsgemäßer Nutzung zu erhalten.

Voraussetzungen für die Übergabe 

Die Gesamtheit der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit

der Kunde das Mietobjekt rechtmäßig in Besitz nehmen kann. Solche

Voraussetzungen sind insbesondere die Zahlung der

Vertragsabschlussgebühr und der ersten Miete (bei Mietvertrag Typ B)

oder die vollständige Zahlung der gesamten Miete (bei Mietvertrag

Typ A) sowie die gemeinsame Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.

Übergabeprotokoll 

Das von der Dor-Med Kft. und dem Kunden gemeinsam bei Übergabe des

Mietobjekts erstellte offizielle Dokument, das den Zustand und die

Ausstattung der Wohnung beschreibt. Das Übergabeprotokoll bestätigt

die Inbesitznahme ab dem Zeitpunkt der Übergabe und dient als

Vergleichsgrundlage für das spätere Rückgabeprotokoll.

Vertrauliche Informationen 

Alle Tatsachen, Daten, Dokumente sowie geschäftliche, technische

oder gesundheitsbezogene Informationen, die der jeweils anderen

Partei im Zusammenhang mit der Erfüllung des Einzelvertrags oder

hiermit zusammenhängend zur Kenntnis gelangen. Vertrauliche

Informationen dürfen einem Dritten nur mit vorheriger schriftlicher

Zustimmung der anderen Partei oder aufgrund einer gesetzlichen

Verpflichtung offengelegt werden.

Dor-Med Kft. 

Die Dor-Med Korlátolt Felelősségű Társaság (Sitz: 6723 Szeged,

Kemes utca 8., Firmenregisternummer: 06-09-030606,

Steuernummer: 32858022-1-06) als wirtschaftliches Unternehmen,

das Gesundheitsdienstleistungen erbringt.

Einzelvertrag 

Die zwischen der Dor-Med Kft. und dem Kunden geschlossene

schriftliche Vereinbarung, die die detaillierten Bedingungen,

Vergütungen, Fristen und Rechte in Bezug auf die betreffende

Dienstleistung (Miete, Pflege usw.) enthält. Der Einzelvertrag und

die AGB bilden gemeinsam die vollständige Vereinbarung der Parteien;

im Falle eines Widerspruchs gehen die Bestimmungen des Einzelvertrags

vor. Zur vollständigen Klarstellung halten die Parteien fest, dass

der Mietvertrag und der Dienstleistungsvertrag im Rahmen dieser

Vereinbarung als Einzelverträge gelten.

Mitwirkender

Eine von der Dor-Med Kft. beauftragte dritte Person (natürliche oder

juristische Person), die im Auftrag der Dor-Med Kft. an der

Erbringung der Dienstleistung mitwirkt. Die Dor-Med Kft. haftet für

die Tätigkeit des Mitwirkenden wie für eigenes Handeln, allerdings

kommt zwischen dem Mitwirkenden und dem Kunden kein unmittelbares

Rechtsverhältnis zustande.

Bürgerliches Gesetzbuch 

Das Gesetz Nr. V von 2013 über das ungarische Bürgerliche

Gesetzbuch (Ptk.), das – insbesondere in Bezug auf Verträge,

Haftung und Rechtsfolgen – auf die Rechtsbeziehungen zwischen der

Dor-Med Kft. und dem Kunden anwendbar ist. In Angelegenheiten, die

in den AGB und den Einzelverträgen nicht geregelt sind, gelten die

Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Personenbezogene Daten 

Alle Daten über den Kunden oder eine andere identifizierbare

natürliche Person, die eine direkte oder indirekte Identifizierung

ermöglichen, insbesondere Gesundheits-, Diagnose-, Identifikations-,

Kontakt- und Versicherungsdaten.

Vertragszeitraum 

Der Zeitraum, für den der Einzelvertrag zustande kommt und während

dessen die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien bestehen.

Nach Ablauf oder Beendigung des Vertragszeitraums bleibt die

Abrechnungspflicht der Parteien so lange bestehen, bis sämtliche aus

dem Einzelvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen erfüllt

sind.

Vertragsabschlussgebühr 

Die bei Abschluss eines Mietvertrags Typ B vom Kunden an die

Dor-Med Kft. zu entrichtende einmalige Gebühr, die der Deckung der

administrativen und rechtlichen Kosten des Vertragsschlusses dient.

Die Vertragsabschlussgebühr ist eine Voraussetzung für die Übergabe

bei Mietverträgen Typ B und wird unabhängig von der späteren

Erfüllung oder Beendigung des Vertrags nicht zurückerstattet.

Dienstleistung

Die von der Dor-Med Kft. erbrachten gesundheitsbezogenen

Tätigkeiten, deren Gesamtheit darauf gerichtet ist, den

Gesundheitszustand des Kunden zu erhalten, zu verbessern oder zu

überprüfen. Die Dienstleistung umfasst die Versorgung, Untersuchungen,

Beratung sowie die damit verbundenen administrativen, technischen

und unterstützenden Tätigkeiten.

Dienstleistungsvertrag 

Die Form des Einzelvertrags, die die detaillierten Bedingungen der

von der Dor-Med Kft. erbrachten Gesundheitsdienstleistungen regelt.

Der Dienstleistungsvertrag hat zwei Typen: „Dienstleistungsvertrag

Typ A“ und „Dienstleistungsvertrag Typ B“, deren Unterschiede sich

aus Inhalt, Dauer, Vergütungsstruktur sowie den angebotenen

Dienstleistungselementen ergeben.

Kunde

Die natürliche oder juristische Person, die mit der Dor-Med Kft.

ein Vertragsverhältnis eingeht – d. h. Antragsteller, Patient,

Mieter – und die von der Dor-Med Kft. erbrachten Dienstleistungen

in Anspruch nimmt, einschließlich Pflege- und Mietleistungen. Mit

Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Kunde, dass er die

Bestimmungen dieser AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat und

die Dienstleistungen ausschließlich auf dieser Grundlage in Anspruch

nimmt.

Höhere Gewalt 

Ein unvorhersehbares, unabwendbares äußeres Ereignis, das keiner der

Parteien zuzurechnen ist und die Vertragserfüllung verhindert (z. B.

Naturkatastrophe, Epidemie, behördliche Maßnahmen, Kriegszustand).

Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien von den Rechtsfolgen einer

Vertragsverletzung befreit, sind jedoch verpflichtet, einander

unverzüglich zu benachrichtigen und zur Schadensminderung

zusammenzuarbeiten.

Rückgabeprotokoll 

Das bei Beendigung der Nutzung des Mietobjekts, bei dessen Rückgabe

durch den Kunden, erstellte offizielle Dokument, das den Zustand des

Mietobjekts und etwaige Mängel festhält. Auf Grundlage des

Rückgabeprotokolls ist die Dor-Med Kft. berechtigt, festgestellte

Schäden dem Kunden zu belasten.


3. DIENSTLEISTUNGEN


3.1. Die von der Dor-Med Kft. entwickelten Dienstleistungsprogramme funktionieren nach einem einheitlichen Konzept. Grundlage ist, dass der Kunde die Dienstleistungen ausschließlich nach Unterzeichnung einer integrierten Vereinbarung mit der Dor-Med Kft. über die Raummiete und die Erbringung von Pflegeleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Vereinbarungen haben einen doppelten rechtlichen Charakter, da sie dem Kunden einerseits das Nutzungsrecht an den erforderlichen Immobilienbereichen (Zimmer, Gemeinschaftsräume) im Rahmen eines Mietverhältnisses einräumen und andererseits die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Pflegeleistungen enthalten. Die Dor-Med Kft. verpflichtet sich, die Dienstleistungen während der Geltungsdauer der Vereinbarungen kontinuierlich und ohne Unterbrechung in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zu erbringen und damit die Rechte und Interessen des Kunden zu schützen. Gleichzeitig schaffen die Vereinbarungen einen transparenten, klaren und rechtssicheren Rahmen, da sie sowohl den Umfang und die Bedingungen der Immobiliennutzung als auch der Pflege genau festlegen. Zur vollständigen Klarstellung halten die Parteien fest, dass der Kunde in jedem Fall einen Mietvertrag über die Raumnutzung und einen Dienstleistungsvertrag mit der Dor-Med Kft. abschließt.


Im Rahmen der von der Dor-Med Kft. entwickelten Dienstleistungsprogramme werden für das jeweilige Programm spezifische Dienstleistungsstufen festgelegt. Die Dor-Med Kft. ist berechtigt, die Dienstleistungsstufe bei medizinisch/pflegerisch gebotener Notwendigkeit im Interesse des Kunden einseitig anzupassen. Mit Annahme dieser AGB stimmt der Kunde der in diesem Abschnitt beschriebenen Änderung der Dienstleistungsstufe ausdrücklich zu.


4. BESTIMMUNGEN ZUM MIETVERTRAG


4.1. Die Parteien vereinbaren, dass die Dor-Med Kft. das im Einzelvertrag festgelegte Mietobjekt in gebrauchsfähigem Zustand vermietet und der Kunde dieses anmietet. Die Parteien vereinbaren, dass die Tatsache, dass der Kunde das Mietobjekt oder einen Teil davon aus irgendeinem Grund und nach eigenem Ermessen vorübergehend nicht nutzt, den Kunden nicht von der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit.


4.2. Die Parteien vereinbaren, dass die Dor-Med Kft. berechtigt ist, die Miete und die Dienstleistungsvergütung jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der vom Ungarischen Statistischen Amt (KSH) für das Vorjahr festgestellten und veröffentlichten Inflationsrate zu erhöhen. Die Parteien halten fest, dass die erste Indexierung gemäß diesem Abschnitt erst am 01. Januar 2027 erfolgt.


4.3. Die Parteien vereinbaren, dass die Miete als bezahlt gilt, wenn der auf der von der Dor-Med Kft. ausgestellten Rechnung ausgewiesene Betrag auf dem Bankkonto der Dor-Med Kft. gutgeschrieben wurde. Die Parteien vereinbaren, dass Gutschriften auf dem Bankkonto der Dor-Med Kft. als Erfüllung an die Dor-Med Kft. „in eigene Hände“ gelten.


4.4. Die Parteien vereinbaren, dass die Voraussetzungen für die Übergabe des Mietobjekts – im Falle eines Mietvertrags Typ „A“ – die Erfüllung der im vorliegenden Vertrag niedergelegten folgenden Punkte sind: i) Zahlung der gesamten Miete für den gesamten Mietzeitraum;


4.5. Die Parteien vereinbaren, dass die Voraussetzungen für die Übergabe des Mietobjekts – im Falle eines Mietvertrags Typ „B“ – die Erfüllung der im vorliegenden Vertrag niedergelegten folgenden Punkte sind: i) Zahlung der ersten Miete; ii) Zahlung der Vertragsabschlussgebühr;


4.6. Die Dor-Med Kft. stellt dem Kunden das Mietobjekt in einem Zustand zur Verfügung, der eine bestimmungsgemäße Nutzung erlaubt, sofern die Voraussetzungen für die Übergabe erfüllt sind; hierüber fertigen die Parteien ein Übergabeprotokoll an.


4.7. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt, dessen Einrichtungen, die Räume und das gesamte Gelände sowie die zentralen Anlagen des Gebäudes während des gesamten Mietzeitraums bestimmungsgemäß, sorgfältig und unter Wahrung der Rechte Dritter und gemäß der Hausordnung zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen behördlichen Vorschriften und Brandschutzvorschriften einzuhalten und das Mietobjekt so zu nutzen, dass die berechtigten Interessen Dritter nicht beeinträchtigt werden.


4.8. Die Dor-Med Kft. ist für die allgemeine Wartung von Wasser- und Stromleitungen, Gasleitungen, Heizgeräten, Heizkörpern, Schornsteinen sowie Fenstern und Türen und für deren Reparatur im Schadensfall verantwortlich.


4.9. Die Dor-Med Kft. verpflichtet sich nicht zur Beseitigung technischer oder optischer Mängel im Mietobjekt oder zur Durchführung sonstiger Investitionen, die lediglich dem Komfort des Kunden dienen. Die Parteien können jedoch – auf Grundlage einer vorab vereinbarten Kostenaufteilung – eine Vereinbarung über die Beseitigung solcher nicht wesentlichen technischen und optischen Mängel treffen.


4.10. Die Dor-Med Kft. haftet nicht für die vom Kunden im Mietobjekt befindlichen beweglichen Sachen; das Risiko für diese trägt ausschließlich der Kunde. Für Schäden am Mietobjekt, die aus der Lagerung oder Unterbringung dieser beweglichen Sachen resultieren, haftet der Kunde in vollem Umfang. Die Parteien halten fest, dass die Dor-Med Kft. für vorübergehende oder dauerhafte Störungen der Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Wasser, Gas) nicht haftet.


4.11. Liegt aus Gründen, die der Dor-Med Kft. nicht anzulasten sind, und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine vorübergehende Betriebsstörung im Kühl- oder Heizsystem oder in der Gas-, Wasser-, Strom- oder sonstigen Versorgung vor, ist der Kunde nicht berechtigt, deswegen eine Ermäßigung bei der Vermieterin geltend zu machen oder die Miete zurückzuhalten.


4.12. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich und erklärt, dass ihm bewusst ist, dass der Mietvertrag ausschließlich gemeinsam mit dem zwischen den Parteien zu unterzeichnenden Dienstleistungsvertrag gültig und wirksam ist, unabhängig davon, ob die Parteien einen Mietvertrag Typ A oder Typ B geschlossen haben.


4.13. Die Parteien halten fest, dass der Mieter bei einem Mietvertrag Typ A die Miete für den gesamten Mietzeitraum gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Mietvertrags im Voraus an die Vermieterin zu zahlen hat. Die Parteien vereinbaren, dass ein Mietvertrag Typ A für einen Zeitraum von mindestens 5 (fünf) Kalendertagen abgeschlossen werden kann.


4.14. Die Parteien halten fest, dass bei einem Mietvertrag Typ B die Miete stets im Voraus bis zum 5. Tag des jeweiligen Monats in bar an die Dor-Med Kft. oder per Banküberweisung auf das von der Dor-Med Kft. angegebene Bankkonto zu zahlen ist.


4.15. Die Parteien halten fest, dass der Kunde bei einem Mietvertrag Typ B die Vertragsabschlussgebühr gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Einzelvertrags an die Dor-Med Kft. zu zahlen hat. Weiterhin wird festgehalten, dass die nach diesem Abschnitt gezahlte Vertragsabschlussgebühr weder ganz noch teilweise aus irgendeinem Rechtsgrund an den Kunden zurückgezahlt wird; die Vertragsabschlussgebühr stellt das Entgelt für die administrative und dienstleistungsbezogene Tätigkeit der Dor-Med Kft. dar.


4.16. Die Parteien halten fest, dass die Dor-Med Kft. in keiner Form einer Investition, einem Umbau, einer Untervermietung oder der Begründung einer Wohngemeinschaft sowie der Aufnahme weiterer Personen in das Mietobjekt zustimmt.


4.17. Die Dor-Med Kft. steht zur Sicherung der Miete und der Kosten ein Pfandrecht an den sich im Mietobjekt befindlichen Vermögenswerten des Kunden zu und kann die Entfernung der mit dem Pfandrecht belasteten Gegenstände verhindern. Bestreitet der Kunde das Bestehen oder den Umfang des Pfandrechts oder macht geltend, dass die Dor-Med Kft. die Entfernung weiterer Gegenstände als derjenigen verhindert hat, die die Forderung vollständig sichern, ist die Dor-Med Kft. verpflichtet, ihr Pfandrecht innerhalb von acht Tagen gerichtlich geltend zu machen.


4.18. Für die Dauer des Mietvertrags vereinbaren die Parteien im Falle einer etwaigen Krankenhausbehandlung des Kunden Folgendes:


4.18.1. Die Parteien halten fest, dass bei einem Mietvertrag Typ B, wenn der Krankenhausaufenthalt des Kunden weniger als 7 (sieben) Tage dauert, die vom Kunden bereits gezahlte Miete nicht an den Kunden zurückerstattet wird;


4.18.2. Die Parteien halten fest, dass bei einem Mietvertrag Typ B, wenn die Krankenhausbehandlung des Kunden voraussichtlich 30 (dreißig) Tage überschreitet, der zwischen den Parteien bestehende Einzelvertrag automatisch endet und der Kunde den Besitz am Mietobjekt der Dor-Med Kft. persönlich oder durch einen Bevollmächtigten spätestens bis zum Ende des betreffenden Monats zurückgibt;


4.19. Die Parteien halten fest, dass bei einem Mietvertrag Typ A die Miete weder teilweise noch vollständig an den Kunden zurückerstattet wird, und zwar aufgrund der Eigenart dieser Vertragskonstruktion und des Dienstleistungstyps.


5. BESTIMMUNGEN ZUM DIENSTLEISTUNGSVERTRAG


5.1. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf alle Dienstleistungen, die die Dor-Med Kft. dem Kunden auf Grundlage der Verordnung Nr. 20/1996 (VII. 26.) NM über die häusliche Krankenpflege und der dazugehörigen Rechtsvorschriften erbringt. Die Dor-Med Kft. ist berechtigt, auf Grundlage der pflegerischen Anamnese den Umfang, die Vergütung und die Bedingungen der Dienstleistungen einseitig anzupassen.


5.2. Die Dor-Med Kft. erbringt die Dienstleistungen ausschließlich unter Mitwirkung qualifizierter und zugelassener Gesundheitsfachkräfte. Die Dor-Med Kft. ist berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die Erfüllung verantwortlich.


5.3. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung ist ein vom Kunden oder dessen gesetzlichem Vertreter unterzeichneter Dienstleistungsvertrag und Mietvertrag. Die Dor-Med Kft. behält sich das Recht vor, den Beginn der Dienstleistung zu verweigern, wenn die medizinische Dokumentation unvollständig ist, der Gesundheitszustand des Patienten eine sichere Versorgung nicht zulässt oder das Verhalten des Kunden gegen fachliche Regeln verstößt.


5.4. Die Dor-Med Kft. erbringt insbesondere folgende Pflegeleistungen:


DienstleistungBasicComfortMedicalPremium 24h Care
Hilfe bei morgendlicher und abendlicher Körperpflege
Vorbereitung der Kleidung, Hilfe beim Ankleiden
Vorbereitung von Medikamenten / Erinnerung an Einnahme
Verabreichung gelegentlicher Injektionen
Leichte Haushaltshilfe
Kurze Spaziergänge / Begleitung
Umfassende persönliche Hygienepflege
Essensvorbereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Kontrolle der Medikamenteneinnahme
Einkaufen, kleinere Besorgungen
Hilfe beim Bewegen / Aufstehen / Gehen
Blutdruck- und Pulsmessung
Regelmäßige Injektionen
Wundversorgung, Wundbeobachtung
Umgang mit Katheter, Stoma, Ernährungssonde
Kontinuierliche Zustandskontrolle
Dekubitusprophylaxe / -behandlung
Exakte Dosierung von Medikamenten
24-Stunden-Betreuung (im Schichtdienst)
Seelische Unterstützung, soziale Aktivitäten

5.5. Die Haftung der Dor-Med Kft. beschränkt sich ausschließlich auf ein sorgfältiges, den fachlichen Vorgaben entsprechendes Vorgehen. Die Dor-Med Kft. haftet nicht für Schäden, die i) auf Versäumnisse des Kunden oder seiner Familienangehörigen zurückzuführen sind; ii) Folgen äußerer, unabwendbarer Ereignisse (höhere Gewalt) sind; oder iii) aus einer fehlerhaften Anwendung einer medizinischen Maßnahme resultieren.


5.6. Der Kunde ist verpflichtet, wahre Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen, den Ort der Pflege in einem sicheren und hygienischen Zustand zu halten, die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Dor-Med Kft. zu gewährleisten, die Dienstleistungsvergütung fristgerecht zu zahlen und jede Änderung der Umstände unverzüglich mitzuteilen.


5.7. Die Parteien halten fest, dass der Kunde bei einem Dienstleistungsvertrag Typ A die Dienstleistungsvergütung bei Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags im Voraus für den gesamten Vertragszeitraum an die Dor-Med Kft. zu zahlen hat. Die Parteien vereinbaren, dass ein Dienstleistungsvertrag Typ A für einen Zeitraum von mindestens 5 (fünf) Kalendertagen abgeschlossen werden kann.


5.8. Die Parteien halten fest, dass bei einem Dienstleistungsvertrag Typ B die Dienstleistungsvergütung stets nachträglich, bis zum 5. Tag des auf den Leistungsmonat folgenden Monats, entweder in bar an die Dor-Med Kft. oder per Banküberweisung auf das von der Dor-Med Kft. angegebene Bankkonto zu zahlen ist.


5.9. Die Parteien halten fest, dass bei einem Dienstleistungsvertrag Typ B im Falle einer Krankenhausbehandlung des Kunden während der Vertragslaufzeit die Parteien vereinbaren, dass die Dienstleistungsvergütung anteilig für die Aufenthaltsdauer des Kunden und auf Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen festgelegt wird. Die Parteien halten fest, dass in diesem Fall der anteilige Teil der Dienstleistungsvergütung ebenfalls nachträglich bis zum 5. Tag des auf den Leistungsmonat folgenden Monats an die Dor-Med Kft. zu zahlen ist.


6. VERGÜTUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


6.1. Die Dor-Med Kft. stellt dem Kunden gemäß den Bestimmungen des Einzelvertrags eine Rechnung aus. Die Dor-Med Kft. ist berechtigt, die Dienstleistungen jederzeit auszusetzen, wenn eine von ihr ausgestellte Rechnung fällig ist und nicht bezahlt wurde. In diesem Fall informiert die Dor-Med Kft. den Kunden über den geänderten Leistungszeitplan und setzt die Arbeit nach Begleichung der überfälligen Forderung gemäß diesem fort. Die Dor-Med Kft. und der Kunde verpflichten sich, vor Aussetzung der Dienstleistungen gemeinsam nach einer Lösung bezüglich der überfälligen Beträge zu suchen.


6.2. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Dor-Med Kft. berechtigt, für jeden begonnenen Verzugstag Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag gemäß § 6:155 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verlangen. Entstehen der Dor-Med Kft. im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug Inkasso- oder Prozesskosten, so werden diese dem Kunden auf Grundlage einer gesonderten Rechnung weiterbelastet.


6.3. Ist der in Rechnung gestellte Betrag streitig, ist der unbestrittene Teil vom Kunden zu zahlen. Alle auf die von der Dor-Med Kft. erbrachten Dienstleistungen oder in Zusammenhang damit erhobenen Steuern (einschließlich insbesondere Umsatz- und Verbrauchsteuern, Quellensteuern und ähnliche Abgaben), mit Ausnahme der Einkommen- und Vermögenssteuern der Dor-Med Kft., trägt der Kunde.


6.4. Gerät der Kunde mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Verzugszinsen. Die im Vorstehenden beschriebenen Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Bankkonto der Dor-Med Kft. als erfüllt.


7. PFLICHTEN DER DOR-MED KFT.


7.1. Die Dor-Med Kft. verpflichtet sich, ihre Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch und den auf den Einzelvertrag anwendbaren sonstigen Rechtsvorschriften zu erbringen.


8. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN


8.1. Der Kunde ist verpflichtet, seine personenbezogenen Daten sowie die für die Erbringung der relevanten Dienstleistungen der Dor-Med Kft. erforderlichen Daten innerhalb der festgelegten Fristen zur Verfügung zu stellen. Die Dor-Med Kft. ist nicht verpflichtet, die Echtheit oder Gültigkeit der bereitgestellten Daten und Informationen zu überprüfen; sämtliche Haftung aus der Unrichtigkeit solcher Daten und Informationen trägt der Kunde.


8.2. Darüber hinaus stellt der Kunde während der gesamten Laufzeit des Einzelvertrags die für die Dienstleistungserbringung erforderliche Mitwirkung sicher und stellt hierzu alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.


9. MITWIRKENDER


9.1. Die Dor-Med Kft. kann bei der Erfüllung des Einzelvertrags einen dritten Mitwirkenden einsetzen; die Dor-Med Kft. haftet für den ordnungsgemäß beauftragten Mitwirkenden, als hätte sie die Tätigkeit selbst erbracht. Zwischen dem Mitwirkenden und dem Kunden kommt auf Grundlage des Einzelvertrags kein Rechtsverhältnis zustande; gegenüber dem Mitwirkenden trifft ausschließlich die Dor-Med Kft. jegliche Haftung oder Verpflichtung.


10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG


10.1. Die Parteien halten fest, dass die Dor-Med Kft. für Schäden haftet, die sie dem Kunden im Rahmen der von ihr erbrachten Dienstleistungen verursacht; ihre Haftung für fahrlässige Schadenszufügung ist jedoch auf die im Einzelvertrag festgelegten und bereits gezahlten Vergütungen begrenzt.


10.2. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass die Dor-Med Kft. nicht verpflichtet ist, Schäden zu ersetzen, die aus der Verletzung der Pflicht des Kunden zur Schadensverhütung, -abwendung und -minderung resultieren. Diese Bestimmung berührt die gesetzliche Haftung der Dor-Med Kft. nicht. Der Kunde akzeptiert, dass die Dor-Med Kft. für Schäden nicht haftet, die aus der Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen oder Daten entstehen. Ansprüche gegen die Dor-Med Kft. verjähren – sofern gesetzlich keine kürzere Frist vorgesehen ist – ein Jahr nach Eintritt des Ereignisses, das dem Schadensersatzanspruch zugrunde liegt.


10.3. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, für Schäden, die aus einer groben Verletzung dieser AGB und/oder des Einzelvertrags resultieren und die der Dor-Med Kft. oder ihren Mitwirkenden aus einem dem Kunden zurechenbaren Verhalten im Zusammenhang mit der Dienstleistung entstanden sind, Schadensersatz zu leisten. Ein dem Kunden zurechenbares Verhalten liegt insbesondere vor bei: i) grob fahrlässiger Verletzung der AGB und/oder des Einzelvertrags; ii) vorsätzlicher Verletzung; iii) Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der zwischen dem Kunden und der Dor-Med Kft. bestehenden Dienstleistung.


11. ZUSAMMENARBEIT


11.1. Die Parteien arbeiten bei der Erfüllung des Einzelvertrags miteinander zusammen und informieren die jeweils andere Partei so schnell wie möglich über alle wesentlichen Umstände oder Ereignisse im Zusammenhang mit der Erfüllung des Einzelvertrags.


11.2. Die Parteien – unter gegenseitiger Berücksichtigung ihrer Interessen – arbeiten im Einklang mit dem Einzelvertrag zusammen, informieren sich gegenseitig, verschweigen einander keine wesentlichen Rechte oder Tatsachen und teilen Änderungen ihrer für die Kontaktaufnahme relevanten Kontaktdaten gegenseitig und unverzüglich mit.


11.3. Die Parteien verpflichten sich, einander im Falle einer persönlichen Verhinderung oder eines sonstigen Umstands, der die Erfüllung der mit dem Einzelvertrag verbundenen Aufgaben behindert, gegenseitig unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen zu informieren; unterlässt dies die Dor-Med Kft., kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen.


12. VERTRAULICHKEIT


12.1. Die Parteien behandeln alle während der Erfüllung des Einzelvertrags oder im Zusammenhang damit erlangten oder sonst bekannt gewordenen Geschäfts-, Finanz-, Bank- oder sonstigen Geheimnisse sowie alle Tatsachen, Informationen, Daten, geistigen Werke oder Lösungen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die andere Partei beziehen und an deren vertraulicher Behandlung die andere Partei ein berechtigtes Interesse hat, vertraulich. Als Geschäftsgeheimnisse gelten insbesondere die wesentlichen Inhalte des Einzelvertrags, interne Angelegenheiten der Parteien, ihre finanzielle, wirtschaftliche und gesundheitsbezogene Lage sowie sämtliche Informationen über ihre Partner und Kunden.


12.2. Die Parteien vereinbaren, dass sie die im Zusammenhang mit der im Einzelvertrag geregelten Dienstleistung übergebenen oder erlangten Daten und Informationen Dritten, die hierzu nicht berechtigt sind, weder ganz noch teilweise zugänglich machen.


12.3. Gemäß den Bestimmungen des Einzelvertrags gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Informationen als vertrauliche Informationen, Daten und Geschäftsgeheimnisse: Einnahmen, Kosten, Vertragsverhältnisse, technische Lösungen, technische Daten, Angaben zur Tätigkeit der Dor-Med Kft., zu Geschäfts- und Handelspartnern, Kunden, Mitarbeitern, Beauftragten, Vertriebsplänen oder sonstigen die Tätigkeit betreffenden Informationen, die bisher nicht veröffentlicht oder der Öffentlichkeit sonst nicht bekannt geworden sind, sowie alle Informationen, deren vertraulichen Charakter die Parteien einvernehmlich festlegen.


12.4. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen dieser AGB für die von der Dor-Med Kft. erstellten Dokumente und die im Zusammenhang mit den einzelnen Dienstleistungen entstandenen Unterlagen gelten; die Dor-Med Kft. erklärt ausdrücklich, dass sie diese nicht zu anderen Zwecken verwendet und sie Dritten nicht überlässt oder zugänglich macht. Die Parteien halten fest, dass die in diesem Abschnitt genannten Daten als vertrauliche Informationen gelten.


12.5. Die Vertraulichkeitspflicht der Parteien besteht auch nach Beendigung des Einzelvertrags aus welchem Grund auch immer zeitlich unbegrenzt fort.


13. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN, EINSCHLIESSLICH BANK-, SICHERHEITS- UND VERSICHERUNGSGEHEIMNISSEN


13.1. Die Dor-Med Kft. ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten zu verarbeiten, die entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmten Personen zugeordnet werden können. Zu den personenbezogenen Daten können Daten über den Kunden sowie personenbezogene Daten gehören, die in den im Zusammenhang mit dem Einzelvertrag an die Dor-Med Kft. übermittelten Informationen enthalten sind. Personenbezogene Daten können insbesondere sein: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, persönliche Identifikationsnummer, Adresse, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten, alle nach dem Gesetz als Bank-, Sicherheits- oder Versicherungsgeheimnis geltenden Daten sowie alle sonstigen damit zusammenhängenden Informationen. Der Kunde erteilt der Dor-Med Kft. die Erlaubnis, personenbezogene Daten zu verarbeiten, und ermächtigt die Vertreter und Mitarbeiter der Dor-Med Kft., personenbezogene Daten im Einklang mit dem Einzelvertrag zu verarbeiten. Die Dor-Med Kft. (als Verantwortliche) verarbeitet personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen zum Zweck der Erfüllung des Einzelvertrags und gewährleistet die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, fachlichen Vorgaben und Regelungen.


13.2. Der Kunde erklärt, dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten zum Zweck der Erfüllung des Einzelvertrags an die Dor-Med Kft. zu übermitteln und dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, der Dor-Med Kft. Anweisungen in Bezug auf die Datenverarbeitung zu geben und dafür zu sorgen, dass die personenbezogenen Daten korrekt und aktuell sind. Die Dor-Med Kft. trifft technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß den Anweisungen des Kunden.


13.3. Darüber hinaus ist die Dor-Med Kft. berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Familienname, Vorname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) für Kommunikations- und sonstige Marketingzwecke bis zum Widerruf der hierfür erteilten Einwilligung zu verarbeiten.


14. ANWENDBARES RECHT, STREITBEILEGUNG


14.1. Für diese AGB und die damit zusammenhängenden Tatsachen gelten die einschlägigen ungarischen Rechtsvorschriften – insbesondere das Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Verordnung Nr. 20/1996 (VII. 26.) NM über die häusliche Krankenpflege – und sind entsprechend auszulegen. Für alle Streitigkeiten oder gerichtlichen Verfahren, die sich aus dem Einzelvertrag oder den Dienstleistungen ergeben oder damit zusammenhängen, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ungarischen Gerichte.


14.2. Der Kunde und die Dor-Med Kft. bemühen sich, Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Einzelvertrag so rasch wie möglich einvernehmlich und in guter Absicht beizulegen. Wird eine Streitigkeit oder ein Anspruch innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Partei die andere schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert hat, nicht beigelegt, ist jede der Parteien berechtigt, die Streitigkeit dem zuständigen ungarischen Gericht zur Entscheidung vorzulegen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts hindern die Parteien nicht daran, vor oder nach Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens ein gerichtliches Verfahren in Bezug auf vertrauliche Informationen einzuleiten oder die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte und Rechtsbehelfe wahrzunehmen.


15. GESAMTVEREINBARUNG, ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


15.1. Diese AGB und der Einzelvertrag stellen die vollständige Vereinbarung der Parteien über den Gegenstand der Dienstleistungen dar und ersetzen sämtliche früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Verpflichtungserklärungen und Willenserklärungen der Parteien zum Gegenstand des Einzelvertrags, sofern in diesen AGB oder im Einzelvertrag nichts anderes bestimmt ist.


15.2. Diese AGB und der Einzelvertrag stellen die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Dor-Med Kft. in Bezug auf die im Einzelvertrag bezeichneten von der Dor-Med Kft. zu erbringenden Dienstleistungen, Dokumente und Verpflichtungen der Dor-Med Kft. dar. Die Anwendung dieser AGB kann nur durch gesetzliche Vorgaben oder durch eine ausdrücklich schriftlich getroffene Vereinbarung zwischen der Dor-Med Kft. und dem Kunden eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. In diesen AGB nicht definierte Begriffe haben die im Einzelvertrag festgelegte Bedeutung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem Einzelvertrag gehen die Bestimmungen des Einzelvertrags vor. Der Kunde akzeptiert die Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich.


15.3. Wird eine Bestimmung des Einzelvertrags oder dieser AGB von einer zuständigen Behörde als ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar erklärt, so wird diese Bestimmung gestrichen, und die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert in Kraft, sofern sich aus dem Inhalt der betreffenden Bestimmung oder den Umständen ihres Zustandekommens nicht ergibt, dass die Bestimmung nicht von den übrigen Bestimmungen getrennt werden kann. In solchen Fällen ändern die Parteien den Einzelvertrag und diese AGB so, dass die Rechtswirkung der neuen Bestimmung der Rechtswirkung der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung(en) möglichst nahekommt.


15.4. Sofern im Einzelvertrag und in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedarf jede Änderung des Einzelvertrags zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und deren Unterzeichnung.


16. VERTRAGSBEENDIGUNG


16.1. Der Einzelvertrag endet in folgenden Fällen:


16.1.1. Die Parteien schließen eine schriftliche Vereinbarung über die Beendigung des Einzelvertrags; oder

16.1.2. Jede Partei kann den Einzelvertrag durch eine an die andere Partei gerichtete schriftliche Kündigung ohne Angabe von Gründen bis zum fünften Tag eines Monats mit Wirkung zum Ende des folgenden Monats kündigen;


16.1.3. Die Parteien halten fest, dass die Einzelverträge ausschließlich gemeinsam und einheitlich beendet werden können, da der Mietvertrag und der Dienstleistungsvertrag auf Grundlage der Vereinbarung der Parteien nur gemeinsam wirksam sind;


16.1.4. Beide Parteien sind berechtigt, den Einzelvertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Kündigung, die eine Begründung enthält, zu beenden, wenn die andere Partei: i) den Einzelvertrag verletzt und diesen Verstoß innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung über die Vertragsverletzung (soweit diese behebbar ist) nicht beseitigt; und/oder ii) den Einzelvertrag schwerwiegend verletzt; und/oder iii) einem Insolvenz-, Liquidations- oder Auflösungsverfahren unterliegt oder nachweislich zahlungsunfähig wird.


16.1.5. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:


  • nicht ordnungsgemäße, nachlässige oder unsachgemäße Erbringung der Dienstleistungen oder wenn sich im Betrieb der Dor-Med Kft. schwerwiegende Mängel zeigen oder wenn eine von der Dor-Med Kft. zur Erfüllung des Einzelvertrags bereitzustellende Voraussetzung entfällt;
  • Verstoß gegen die Bestimmungen zur Vertraulichkeit und Aktenführung;
  • Verstoß gegen Bestimmungen über den Einsatz von Mitwirkenden;
  • wenn sich eine im Einzelvertrag abgegebene Erklärung der Dor-Med Kft. als unwahr erweist oder aus irgendeinem Grund unwahr wird.

16.2. Sonderbestimmungen zum Mietvertrag:


16.2.1. Bei Beendigung des Vertrags rechnen die Parteien miteinander ab und handeln so, dass sie den anderen oder sich selbst vor jeglichen Schäden bewahren;

16.2.2. Die Parteien halten fest, dass der Mietvertrag Typ A mit Ablauf des Mietzeitraums endet und die Parteien miteinander abzurechnen haben;


16.2.3. Zur vollständigen Klarstellung halten die Parteien fest, dass die Dor-Med Kft. den Mietvertrag kündigen kann, wenn der Kunde die Miete oder die vom Kunden zu tragenden Kosten und Lasten nicht zahlt und die Dor-Med Kft. den Kunden unter Setzung einer angemessenen, mindestens 8 (acht) Tage betragenden Frist und unter Hinweis auf die Folgen zur Zahlung aufgefordert hat und der Kunde auch nach Ablauf der Frist nicht gezahlt hat; die Kündigung ist innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Ablauf der Nachfrist zu erklären. Darüber hinaus kann die Dor-Med Kft. den Mietvertrag kündigen, wenn der Kunde oder eine mit ihm zusammenlebende Person – nach vorheriger Abmahnung, mit einer Kündigungsfrist von mindestens 15 (fünfzehn) Tagen zum letzten Tag des Monats, der auf die Kündigung folgt – gegenüber der Dor-Med Kft. oder den Nachbarn ein Verhalten zeigt, das in grober Weise den Anforderungen des Zusammenlebens widerspricht, oder die Wohnung oder die gemeinschaftlich genutzten Flächen nicht bestimmungsgemäß oder vertragswidrig nutzt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn das beanstandete Verhalten so schwerwiegend ist, dass der Dor-Med Kft. die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung ist innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Kenntnis des Verhaltens zu erklären.


16.2.4. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrags aus welchem Grund auch immer in einem geräumten, bestimmungsgemäßen Gebrauch zulassenden Zustand, der dem Zustand zu Mietbeginn (unter Berücksichtigung der natürlichen Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und gemäß diesem Vertrag) entspricht, an die Dor-Med Kft. zurückzugeben; hierüber erstellen die Parteien ein Rückgabeprotokoll;


16.2.5. Gibt der Kunde das Mietobjekt der Dor-Med Kft. nicht wie vorstehend beschrieben zurück, so hat er für die Zeit der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt in Höhe des Zweifachen der Miete zu zahlen.


16.3. Die Dor-Med Kft. ist berechtigt, den Einzelvertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, wenn sie der Ansicht ist, dass sich die Umstände geändert haben (einschließlich insbesondere Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften, aus Entscheidungen einer staatlichen Behörde oder einer sonstigen zuständigen Fachinstitution resultierende Änderungen oder Fälle, in denen der Dor-Med Kft. nach Unterzeichnung des Einzelvertrags bekannt wird, dass wesentliche Informationen, die die Erbringung der Dienstleistungen betreffen, vor Unterzeichnung des Einzelvertrags nicht zur Verfügung standen oder nicht übermittelt wurden) und die Erfüllung eines Teils des Einzelvertrags durch die Dor-Med Kft. unter den geänderten Umständen gegen Gesetze oder sonstige Vorschriften verstoßen oder Vorschriften über Unabhängigkeit und Berufsethik verletzen würde.


16.4. Die Beendigung des Einzelvertrags berührt nicht die Verpflichtung des Kunden, der Dor-Med Kft. die bis zum Zeitpunkt der Beendigung für die erbrachten Dienstleistungen geschuldeten Vergütungen zu zahlen. Wird der Einzelvertrag vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung beendet, hat die Dor-Med Kft. Anspruch auf Vergütung für den bis zum Zeitpunkt der Beendigung aufgewendeten Zeitaufwand sowie auf Ersatz der entstandenen Kosten.


16.5. Die Rechte und Pflichten der Parteien aus diesen AGB enden mit Beendigung des Einzelvertrags, vorausgesetzt, alle aus dem Einzelvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind vollständig erfüllt; hiervon ausgenommen sind die Bestimmungen zur Haftung für Schäden, zur Vertraulichkeit, zum anwendbaren Recht und zur Streitbeilegung sowie solche Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur auch nach Beendigung des Einzelvertrags fortgelten.


17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


17.1. Die Bestimmungen dieser AGB treten am 01. November 2025 in Kraft und sind in den entsprechenden Verträgen der Dor-Med Kft. anzuwenden. Die Dor-Med Kft. behält sich das Recht vor, die AGB von Zeit zu Zeit zu ändern oder durch weitere Vertragsbedingungen bzw. dienstleistungsspezifische Bedingungen zu ergänzen. Bestellt der Kunde nach Übermittlung der geänderten AGB Dienstleistungen bei der Dor-Med Kft., so gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Werden die AGB während der im Einzelvertrag festgelegten Vertragsdauer geändert, informiert die Dor-Med Kft. ihre Vertragspartner vollständig über die Änderung.


17.2. Benachrichtigungen oder sonstige Mitteilungen zwischen den Parteien, die in den Anwendungsbereich des Einzelvertrags fallen, erfolgen grundsätzlich schriftlich. Sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist, gilt eine solche Mitteilung oder Kommunikation als ordnungsgemäß zugegangen, wenn sie an die im Einzelvertrag angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse gesendet wurde, die die empfangende Partei der sendenden Partei in einer schriftlichen Mitteilung ausdrücklich mitgeteilt hat. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt:


  • bei persönlicher Zustellung der Tag der Übergabe;
  • bei Einschreiben und/oder Rückscheinbrief: (i) der Tag der Übernahme oder (ii) der Tag des Zustellungsversuchs, wenn die empfangende Partei die Annahme verweigert hat, oder (iii) im Falle eines aus sonstigen Gründen fehlgeschlagenen Zustellversuchs der 5. (fünfte) Werktag nach dem Zustellungsversuch;
  • bei Übermittlung mittels Telekommunikation der Werktag, an dem die Übermittlung (Absendung) erfolgt.

Mündliche oder per E-Mail übermittelte Mitteilungen, die aus Sicht des Einzelvertrags von wesentlicher Bedeutung sind, bestätigen die Parteien so bald wie möglich in nachweisbarer schriftlicher Form. Im Falle von E-Mails gilt eine Bestätigung auch dann als erfolgt, wenn die empfangende Partei – auf Bitte des Absenders oder ohne eine solche – auf die E-Mail des Absenders per E-Mail antwortet oder den Erhalt der E-Mail am auf den Versandtag folgenden Werktag in einer gesonderten E-Mail bestätigt.


Mitteilungen zu wesentlichen Fragen in Bezug auf den Einzelvertrag oder dessen Erfüllung sind ausschließlich in Schriftform gültig und wirksam. Zur vollständigen Klarstellung halten die Parteien fest, dass der Einzelvertrag nicht per E-Mail geändert oder gekündigt werden kann.


17.3. Gesamte Vereinbarung. Der Einzelvertrag und die AGB stellen die vollständige Vereinbarung der Parteien dar; jede frühere schriftliche oder mündliche Erklärung, Aussage oder Vereinbarung der Parteien zum Gegenstand des Einzelvertrags verliert mit Unterzeichnung des Einzelvertrags ihre Gültigkeit.


17.4. Änderungen. Der Einzelvertrag kann ausschließlich durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden; mündlich mitgeteilte „Änderungen“ sind unwirksam.


17.5. Aufbau des Einzelvertrags. Der Aufbau und die Nummerierung des Einzelvertrags sowie die Überschriften einzelner Kapitel und Abschnitte dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf den Inhalt des Einzelvertrags.


17.6. Rechtsnachfolge, Übertragung von Rechten. Rechtsnachfolger der Parteien treten in sämtliche Rechte und Pflichten ein, die den Parteien aus dem Einzelvertrag zustanden oder diese trafen. Eine Partei darf ihre Rechte oder Forderungen aus dem Einzelvertrag ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder abtreten noch anderweitig übertragen. Die andere Partei entscheidet nach eigenem Ermessen über die Erteilung einer solchen Zustimmung; ohne diese Zustimmung kommen die entsprechenden Verträge nicht zustande.


17.7. Erklärungen der Parteien. Die Parteien erklären, dass (i) sie über die notwendige Vertretungsmacht zum Abschluss und zur Erfüllung des Einzelvertrags verfügen und bei Abschluss und Durchführung des Einzelvertrags sämtliche einschlägigen Rechtsvorschriften und sonstigen Vorgaben einhalten; (ii) die Vergütungen nach sorgfältiger Abwägung und Berücksichtigung sämtlicher Umstände festgelegt wurden und sie diese in vollem Umfang für angemessen und ausreichend halten.


17.8. Teilnichtigkeit. Wird eine Bestimmung des Einzelvertrags von einem zuständigen Gericht oder einer sonstigen Behörde ganz oder teilweise für unwirksam erklärt, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Einzelvertrags. Die vom Mangel nicht betroffenen Teile des Einzelvertrags bleiben wirksam und durchsetzbar, es sei denn, dass die Parteien den Einzelvertrag ohne die für unwirksam erklärte Bestimmung nicht geschlossen hätten. Ersetzen die Parteien die unwirksame Bestimmung nicht durch eine andere wirksame Bestimmung, so treten an deren Stelle die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.


17.9. Gesetzesverweis. Für den Einzelvertrag, dessen Auslegung sowie für alle im Vertrag nicht geregelten Fragen gilt ungarisches Recht; die Parteien unterwerfen sich der Zuständigkeit der ungarischen Gerichte.


Szeged, 01. November 2025.