HAUSORDNUNG
I. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH DER HAUSORDNUNG
Die vorliegende Hausordnung regelt im Detail die Umstände des Aufenthalts im Zusammenhang mit den von der Dor-Med Kft. erbrachten Gesundheitsdienstleistungen, um sicherzustellen, dass jeder Kunde und Besucher die Leistungen in einer sicheren und vorhersehbaren Umgebung in Anspruch nehmen kann. Der Geltungsbereich dieser Hausordnung erstreckt sich auf jede Person, die sich im Gesundheitszentrum unter der Adresse 6723 Szeged, Kemes utca 8. aufhält oder dort Dienstleistungen in Anspruch nimmt, somit auch auf Kunden, Besucher, Angehörige sowie Mitarbeiter und Mitwirkende der Dor-Med Kft. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist für alle verbindlich, da diese Regeln den fachgerechten und ungestörten Betrieb der Dienstleistungen gewährleisten. Die detaillierten Bedingungen des Aufenthalts werden durch den jeweiligen Mietvertrag und Dienstleistungsvertrag festgelegt, die Rechte und Pflichten im Einzelnen regeln.
II. REGELN FÜR DIE NUTZUNG DES MIETOBJEKTS
1. Aufenthaltsregeln
- Die Nutzung der Immobilie ist ausschließlich zu den in den zwischen dem Kunden und der Dor-Med Kft. geschlossenen Verträgen festgelegten Zwecken und in der dort bestimmten Weise gestattet; daher ist jeder Kunde verpflichtet, die Regeln der bestimmungsgemäßen Nutzung einzuhalten. Eine hiervon abweichende Nutzung gilt als Vertragsverletzung und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Sämtliche Personen haben die Räumlichkeiten so zu nutzen, dass dadurch weder die eigene Sicherheit noch die Sicherheit anderer gefährdet wird und der Zustand der Geräte und Einrichtungen erhalten bleibt. Für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung entstehen, haftet der Verursacher in vollem Umfang.
- Bei der Nutzung der Gemeinschaftsbereiche hat jeder Kunde darauf zu achten, Ordnung und Sauberkeit zu hinterlassen, um auch den Komfort anderer zu gewährleisten.
2. Ruhe und Lärmbelastung
- Jeder Kunde hat jede Tätigkeit zu unterlassen, die die Erholung oder das Wohlbefinden anderer unbegründet stören könnte, insbesondere in den Abendstunden. Zur Gewährleistung der Ruhe ist ein leises und rücksichtvolles Verhalten anzustreben.
- Insbesondere zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt eine Ruhezeit, während der keine lauten Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen. Diese Zeit dient dem ungestörten Zusammenleben und der Erholung der Kunden.
- Fernseher, Radio und andere Geräte mit Tonausgabe dürfen nur in einer Lautstärke betrieben werden, die die Ruhe der übrigen Kunden nicht stört. Kommt es dennoch zu Beschwerden, ist die Lautstärke zu reduzieren oder die Nutzung des Geräts einzustellen.
3. Rauchen
- Auf dem gesamten Gelände des Gesundheitszentrums ist das Rauchen ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt, damit Gesundheit und Komfort anderer nicht beeinträchtigt werden. Auch in den ausgewiesenen Bereichen sind angemessene hygienische Bedingungen sicherzustellen.
- Das Rauchen in einzelnen Mietbereichen, auf Fluren und in Gemeinschaftsräumen ist strengstens untersagt, da dies eine brandschutztechnische Gefahr darstellt und andere Kunden stören kann. Verstöße gegen die Rauchregelungen können sofortige Maßnahmen nach sich ziehen.
4. Sauberkeit und Ordnung
- Der Kunde ist verpflichtet, seinen Mietbereich in einem Zustand zu halten, der den grundlegenden Hygieneanforderungen entspricht und weder die eigene Gesundheit noch die Gesundheit anderer gefährdet. Das Personal ist berechtigt, den Kunden zu verwarnen, wenn die Sauberkeit unzureichend ist.
III. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
1. Brand- und Unfallverhütung
- Die Verwendung von offenem Feuer ist auf dem Gelände des Gesundheitszentrums strengstens verboten, da dies eine erhebliche Brandgefahr darstellen und die körperliche Unversehrtheit anderer Kunden gefährden kann. Die Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts ist Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung einer sicheren Umgebung.
- Das Mitbringen oder Lagern von brand- und explosionsgefährlichen Stoffen ist nicht gestattet; daher ist jeder Kunde verpflichtet, die Brandschutzkennzeichnungen und Anweisungen vollständig zu befolgen.
- Fluchtwege sind stets freizuhalten, damit das Gesundheitszentrum im Notfall schnell und sicher verlassen werden kann. Das Verstellen von Fluchtwegen gilt als schwerwiegender Verstoß.
2. Nutzung der Einrichtungen
- Die Einrichtungen des Gesundheitszentrums sind von jedem Kunden gemäß den Vorgaben zu benutzen, da eine unsachgemäße Nutzung zu Störungen oder Unfällen führen kann; die Werterhaltung dieser Geräte liegt im Interesse aller Kunden.
- Stellt der Kunde eine Störung oder einen Defekt fest, hat er dies dem Personal unverzüglich zu melden, damit notwendige Reparaturen rechtzeitig durchgeführt werden können. Für Schäden aus verspäteter Meldung haftet der Kunde in vollem Umfang.
IV. BESUCHER
- Zur Sicherstellung der ungestörten Erbringung der komplexen Dienstleistungen ist die Anwesenheit Dritter im Gesundheitszentrum zwischen 08:00 und 18:00 Uhr gestattet, da den Kunden ausreichende Ruhezeiten und ein ungestörter Tagesablauf zu gewährleisten sind.
- Besucher sind verpflichtet, alle Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten und sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden. Verstößt ein Besucher gegen die Regeln, ist das Personal berechtigt, den Besuch zu beenden.
V. INANSPRUCHNAHME VON GESUNDHEITSDIENSTLEISTUNGEN
- Gesundheits- und Pflegedienstleistungen dürfen ausschließlich in der im Dienstleistungsvertrag zwischen der Dor-Med Kft. und dem Kunden sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Weise in Anspruch genommen werden; daher hat der Kunde die Bestimmungen dieser Dokumente vollständig einzuhalten. Der Umfang der Betreuung wird stets durch den Gesundheitszustand des Kunden, individuelle Bedürfnisse sowie fachliche Regeln gemeinsam bestimmt, wofür die kooperative Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Dor-Med Kft. wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft über seinen Gesundheitszustand, frühere Erkrankungen und aktuelle Beschwerden zu geben, da nur so eine fachgerechte und sichere Versorgung gewährleistet werden kann.
- Die Dor-Med Kft. ist aufgrund fachlicher Erwägungen berechtigt, notwendige Untersuchungen oder Behandlungen vorzuschlagen, und ist in Notfällen verpflichtet, unverzüglich im Interesse der Sicherheit des Kunden zu handeln. In solchen Fällen ist die vorrangige Aufgabe des Personals die Stabilisierung des Zustands des Kunden und erforderlichenfalls die Kontaktaufnahme mit dem Rettungsdienstsystem.
VI. NUTZUNG DER GEMEINSCHAFTSBEREICHE
- Die Gemeinschaftsbereiche dienen in erster Linie dazu, den Kunden eine kultivierte und sichere Umgebung für Erholung und tägliche Aktivitäten zu bieten. Bei der Nutzung dieser Räume hat jeder Kunde auf die Ruhe und Bedürfnisse anderer sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung der Räume Rücksicht zu nehmen.
- Verunreinigungen, die in Gemeinschaftsbereichen entstehen, sind vom verursachenden Kunden dem Personal unverzüglich zu melden, damit eine angemessene Reinigung gewährleistet werden kann. Gemeinsame Einrichtungsgegenstände und Geräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und sorgfältig genutzt werden, da sie dem Komfort der gesamten Gemeinschaft dienen.
- In Gemeinschaftsbereichen ist ein störendes, aggressives, bedrohliches oder unwürdiges Verhalten gegenüber anderen Kunden oder dem Personal untersagt, da dies die Regeln des Zusammenlebens schwerwiegend verletzt. Kommt es dennoch zu einem solchen Verhalten, ist die Dor-Med Kft. berechtigt, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer Verwarnung oder in schweren Fällen der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
VII. EMPFANG UND BETRIEBSORDNUNG
- Der Empfangsdienst im von der Dor-Med Kft. betriebenen Gesundheitszentrum ist zwischen 08:00 und 18:00 Uhr tätig und sorgt in diesem Zeitraum für die Aufnahme der Ankommenden sowie für grundlegende Auskünfte.
- Nach 18:00 Uhr steht kein durchgehender Empfangsdienst zur Verfügung; daher sind die Kunden verpflichtet, besonders auf die Ordnung des Ein- und Austritts sowie auf die Sicherheit des Gesundheitszentrums zu achten.
- In Not- oder außergewöhnlichen Situationen können Kunden über einen der von der Dor-Med Kft. angegebenen Kontakte Hilfe anfordern; diese Kontaktdaten werden vor Ort gut sichtbar ausgehängt.
VIII. PARKORDNUNG
- Die Dor-Med Kft. stellt auf dem Gelände des Gesundheitszentrums keine gesonderten Parkplätze für Kunden und Besucher bereit; das Parken erfolgt daher in der Regel im öffentlichen Raum oder gemäß den allgemeinen Parkregelungen. Kunden und Besucher sind verpflichtet, die Vorschriften des Straßenverkehrs und des Parkens einzuhalten und Parkmöglichkeiten auf eigene Verantwortung zu nutzen.
- Die Dor-Med Kft. übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen von Kunden oder deren Besuchern sowie für in Fahrzeugen belassene Gegenstände, da das Parken auf einem vom Gesundheitszentrum getrennten Gebiet erfolgt. Es ist untersagt, so zu halten oder zu parken, dass dadurch die Erreichbarkeit des Gesundheitszentrums, die Nutzung des Eingangs oder die mögliche Zufahrt von Einsatzfahrzeugen behindert wird.
IX. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- Diese Hausordnung ist ein untrennbarer Bestandteil des zwischen der Dor-Med Kft. und dem Kunden geschlossenen Mietvertrags, Dienstleistungsvertrags sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist daher für den Kunden verbindlich. Mit der Unterzeichnung der Einzelverträge erklärt der Kunde, dass er den Inhalt der Hausordnung zur Kenntnis genommen, verstanden und als verbindlich anerkannt hat.
- Die Dor-Med Kft. ist berechtigt, die Hausordnung einseitig zu ändern, sofern dies durch gesetzliche Änderungen oder durch fachliche bzw. betriebliche Gründe gerechtfertigt ist. Über Änderungen informiert die Dor-Med Kft. die Kunden in geeigneter Weise; die geänderte Hausordnung tritt durch Aushang oder auf andere, dem Kunden zugängliche Weise in Kraft.
- Für in dieser Hausordnung nicht geregelte Fragen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dor-Med Kft., die mit dem Kunden geschlossenen Einzelverträge sowie die geltenden ungarischen Rechtsvorschriften – insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch. Diese Regelungen gewährleisten gemeinsam transparente und rechtmäßige Rahmenbedingungen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, die unverändert in Kraft bleiben. Die Parteien haben in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung anzuwenden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck möglichst nahekommt.
- Diese Hausordnung tritt an einem von der Dor-Med Kft. festgelegten Tag in Kraft und bleibt bis zum Widerruf oder bis zur Annahme einer neuen Hausordnung gültig. Über den konkreten Zeitpunkt des Inkrafttretens informiert die Dor-Med Kft. die Kunden durch einen vor Ort ausgehängten Hinweis und – falls erforderlich – über andere Kommunikationskanäle.